Hinweis gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG bei Verbrauchergeschäften besteht für die Firmengruppe Max Bögl nicht. Die Firmengruppe erklärt keine Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme an einem solchen Verfahren.

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