Wasser ist ein schützenswertes Gut und die Grundlage allen Lebens. Deshalb müssen wir bei all unseren Prozessen entlang der Wertschöpfungskette sämtliche schädlichen Umwelteinflüsse vermeiden und auf einen sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser achten. Dies gilt insbesondere für Wasserschutzgebiete und Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen sind. Die geltenden Gesetze, Richtlinien und Bescheide bilden dabei den Rahmen für die Entnahme, den Einsatz und den Gebrauch des Wassers.
Mit der kontinuierlichen Optimierung unserer Produkte, Technologien und Anlagen handeln wir mehr und mehr in Wasserkreisläufen und senken damit den Einsatz von Frischwasser. Hier setzen wir insbesondere auf den Einsatz von Recycling-Wasser (RC-Wasser), das beispielsweise aus Wiederaufbereitungsanlagen der Betonherstellung stammt. Das anfallende RC-Wasser wird zu 100 % im Kreislauf wiederverwendet und beispielsweise zur Herstellung unserer Betone verwendet, sofern dies technisch und normativ möglich ist. Grundsätzlich sind wir bereits in der Lage, den für die Betonherstellung notwendigen Wasserbedarf nahezu komplett mit RC-Wasser zu decken.
Auf Grundlage der geltenden Gesetze und Wasserbescheide führen wir regelmäßige interne und externe Prüfungen der Wasserqualität durch. Bei Aktivitäten in Wasserschutzgebieten gelten besonders strenge Regeln. Aber nicht nur dort steht für uns ein sorgfältiger Umgang mit der Ressource Wasser im Fokus. Bei Baumaßnahmen wie auch in unseren Produktionswerken ist der Einsatz von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen unabdingbar. Deshalb ist der richtige Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen für den Erhalt unserer Gewässer und die Sicherheit der Menschen von großer Bedeutung. Gemäß dem Vorsorgeprinzip verhindern wir das Auslaufen gefährlicher Stoffe aus Anlagen, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Dabei bilden die wasserrechtliche Sorgfaltspflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz sowie weitere bindende Verpflichtungen den Rahmen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Unser Bestreben ist es, den Einsatz gefährlicher Stoffe stetig zu reduzieren und die Ersetzung dieser Stoffe durch weniger oder nicht gefährliche Alternativen zu prüfen (Substitution). Besonders gefährliche Stoffe, wie sie in der REACH-Verordnung definiert sind, setzen wir grundsätzlich nicht in unseren Produkten, Bauwerken und Dienstleistungen ein.